13 - Grundkurs Strafrecht AT II [ID:3924]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.

Ich begrüße ganz herzlich in die neue Vorlesungswoche, begrüße Sie zur Vorlesung Strafrecht AD 2.

Ich würde Sie bitten, die Postwochenendgespräche langsam einzustellen.

Wunderbar. Vorab haben Sie irgendwelche organisatorischen Dinge, die wir besprechen müssten.

Sieht im Moment nicht so aus. Okay, dann kommen wir im Prinzip gleich zum Inhaltlichen.

Wir haben ja letzten Mittwoch mit dem Besprechungsfall den Versuch und den Rücktritt abgeschlossen.

Ich habe Ihnen gesagt, Versuch und Rücktritt, das ist ein ganz wichtiger Bereich.

Das ist etwas, was permanent in Prüfungen auch drankommt.

Nicht weniger wichtig ist der Bereich, oder kaum weniger wichtig, über den wir uns ab heute,

die nächsten drei Wochen, insgesamt ungefähr unterhalten werden, nämlich der Bereich von Täterschaft und Teilnahme.

Das kommt vielleicht nicht ganz so oft vor wie Versuch, aber es ist doch etwas, was immer wieder mal vorkommt.

Und es ist vielleicht von den Dingen, die wir jetzt in diesem Semester zu besprechen haben,

möglicherweise das Komplizierteste, das Schwierigste, nicht die Grundstrukturen, die das Wichtigste für Sie sind, zu beherrschen.

Das kriegt man ganz gut hin. Aber es ist eben so, dass die Täterschaft und Teilnahme sich auch mit den anderen,

besonderen Verbrechensformen, die wir jetzt in diesem Semester haben, zum Teil ganz gut verbinden lassen.

Nicht mit der Fahrlässigkeit, sehr wohl, aber mit dem Unterlassungsdelikt und insbesondere mit dem Versuch.

Und wenn es dann um die Vorstufen der Beteiligung mehr geht, wenn es darum geht,

wie wirkt sich der Versuch aus bei der Mittäterschaft, bei der Mittelbahntäterschaft, bei der Teilnahme,

dann ist das vergleichsweise vielleicht komplexer als vieles, was wir bisher gemacht haben.

Aber ich bin ganz sicher, dass wir auch das gemeinsam hinbekommen werden.

Bevor wir damit anfangen, würde ich aber ganz gerne nochmal kurz wiederholen,

was wir am Mittwoch in unserem Besprechungsfall hatten.

Und da würde ich einfach mal jemanden bitten, kurz vielleicht nochmal so in seinem Gedächtnis zu kramen

und knapp zu erzählen von der Geschichte her, worum es in dem Besprechungsfall gegangen ist

und was waren die wesentlichen Rechtsprobleme, die dort aufgetaucht sind.

Waren Sie am Mittwoch da, als wir den Fall besprochen haben?

Sicher nicht? Waren Sie da gewesen? Sie waren leider auch nicht da.

War jemand da und ist es ausgetauscht? Das ist hier die Montagsgruppe, ich habe das ganz vergessen.

Wer kann sich denn an den Sachverhalt noch ganz grob erinnern, was da passiert ist?

Meine zwei Teile.

Sie müssen sich überlegen, wenn Sie sich jetzt melden und was über den Sachverhalt erzählen,

müssen Sie nichts über die rechtslichen Dinge erzählen, dann wird dann jemand anders gefragt.

Also eigentlich eine ganz gute Chance.

Nicht der eine Fall mit dem sexuellen Belästigung?

Ja, sexuelle Belästigung.

Ah ja, genau, das ist eine Medizinstudentin, zwei junge Jurastudenten, glaube ich,

sind später mitten im Nachjuricum und sie dann halt nach Paragraph 249 ihrer Freiheitsbauer-Aubung.

Also wir haben da diese Medizinstudentin, die immer ganz gerne sich mal einen Jurastudenten mit nach Hause nimmt

und den dann irgendwie ans Bett fesselt, weil sie irgendwie Spaß dran hat, wenn die dann irgendwie panisch werden

und dann irgendwie schon mit dem Schlimmsten rechnen oder auch dem Schönsten, je nachdem,

und es passiert dann irgendwie nichts. Und dann, das war sozusagen das Vorspiel, die Vorgeschichte.

Und dann hatten wir diesen einen Jurastudenten, der gesagt hat, wie cool ist das denn,

ich würde schon immer gerne mal gefesselt werden, geht mit ihr nach Hause, sie fesselt ihn auch, was passiert dann?

Er tut so, als ob sie ihn stören würde, aber in Wirklichkeit gefällt es ihm sehr.

Es gefällt ihm sehr, ja. Also es ist ihm nach Sachverhalt nicht näher ausgeschmückt,

aber es steht ihm fast drin, dass er es ganz gut findet. Und was passiert dann?

Ja, dann kommt natürlich wieder so was wie Ihre Mutter ruft an und dann hat sie ein schlechtes Gewissen

und lässt ihn laufen und er findet es überhaupt nicht gut, dass er laufen gelassen wird.

Genau, also dann ruft die Mutter an und sie bekommt ein schlechtes Gewissen und lässt ihn laufen.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:04 Min

Aufnahmedatum

2014-05-26

Hochgeladen am

2014-05-26 12:25:15

Sprache

de-DE

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